Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Sicherheitstraining, Mobilitätstraining und Öko - Training der Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz e.V.
- Die Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich, sobald sie vom Teilnehmer unterschrieben ist.
- Die Teilnahmegebühr muss spätestens 14 Tage vor dem Training bezahlt sein. Bei Betrieben erfolgt die Rechnungsbegleichung entsprechend der angemeldeten Teilnehmer bis eine Woche vor dem Training.
- Bei Abrechnung der Trainings für Betriebe über die Berufsgenossenschaft, ist der Betrieb in Vorkasse zu gehen. Die Rechnungslegung erfolgt wie unter Punkt 2.
- 1.Anmeldungen zu den Trainings müssen schriftlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Abmeldungen, die später als 14 Tage vor dem Trainingstermin und dessen Zusage, bei uns eingehen Stornokosten berechnen müssen:
- Später als 14 Tage: 30 %
- Später als 8 Tage: 50 %
- Bei Abmeldungen, die später als 3 Tage vor dem Trainingstermin bei uns eingehen, bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme , ist die Gesamtgebühr zu entrichten.
- Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Abmeldung ist der Posteingangsstempel des Veranstalters.
- Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn Sie rechtzeitig vor dem Trainingstermin einen Ersatzteilnehmer stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Veranstaltungen, bei denen die Teilnahmekosten von Dritten (Berufsgenossenschaften u.a.) übernommen werden.
- Muss das Sicherheitstraining aus Gründen, welche der Veranstalter zu vertreten hat, ausfallen, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Eventuell gezahlte Gebühren werden erstattet, wenn kein Ersatztermin genannt werden kann.
- Werden zwei Ersatztermine durch den Teilnehmer nicht angenommen, erlöschen alle Ansprüche auf ein Training und es erfolgt keine Rückzahlung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Für Schäden, die der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er nur insoweit, als ihm Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
- Mit der Anmeldung zum Sicherheitstraining verzichten die Teilnehmer, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
- Die vorliegende Haftungsbeschränkung wird mit Abschluss des Vertrages anerkannt.
- Das Kraftfahrzeug muss im Straßenverkehr zugelassen sein, den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzen und in einem verkehrssicheren Zustand sein.
- Teilnehmer am Motorradtraining erscheinen in vollständiger Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, festes knöchelumschließendes Schuhwerk und Schutzanzug).
- Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug, das er im Training führt, sein. Bei Teilnehmern der Fahrerlaubnis B17 ist die Begleitung durch eine zugelassene Begleitperson erforderlich.
- Bewegliche Gegenstände im Fahrzeug, auf der Ladefläche und im Kofferraum sind zu sichern oder auszuräumen.
- Die Anweisungen des Trainers - durch abgesprochene Handzeichen - bezüglich eines sicheren Übungsverlaufes sind unbedingt zu beachten. Geschwindigkeitsvorgaben des Trainers für die fahrpraktischen Übungen sind verbindlich.
- Im Übungsbereich herrscht grundsätzlich Einrichtungsverkehr. Wechsel bzw. Rückwärtsfahren darf nur auf direkte Anweisung des Trainers erfolgen. Es darf nur ein Fahrzeug im Übungsraum fahren.
- Befinden sich Personen oder ein Fahrzeug im Übungsraum, hat der Teilnehmer selbständig anzuhalten bzw. darf die Übung nicht beginnen.
- Fahrer- und Fahrzeugwechsel dürfen nur außerhalb des Übungsraumes erfolgen. Nichtübende Teilnehmer haben sich außerhalb des Übungsbereiches aufzuhalten.
- Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden.
- Mit Abschluss des Vertrages erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Trainings der Verkehrswacht OSL e.V. an. Nebenabsprachen zu diesem Vertrag können nur schriftlich und in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden.
- Gerichtsstand ist Senftenberg.
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