Logo

Sicherheitsbestimmungen

PDF Drucken
Kreisverkehrswacht
Oberspreewald- Lausitz e.V.
Felix- Spiro- Straße 11a
01968 Senftenberg
Tel./Fax 03573-79 77 95
www.verkehrswacht-osl.de

Sicherheitsbestimmungen für das Sicherheitstraining

  1. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Teilnehmerfahrzeugs muss gegeben sein. Eine Haftung für Schäden, die auf Grund von Mängel der Verkehrs- und Betriebssicherheit entstehen, wird nicht übernommen.
  2. Die Fenster sind während der Übung zu schließen. Ausnahmen werden durch den Trainer angegeben. Der Sicherheitsgurt ist fachgerecht anzulegen.
  3. Die Anweisungen des Trainers - auch abgesprochene Handzeichen- bezüglich eines sicheren Übungsablaufes, sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Geschwindigkeitsvorgaben für die fahrpraktischen Übungen sind verbindlich.
  4. Es werden nur die Übungen gefahren, die im jeweiligen Parcours angegeben werden. Kein "selbständiges" Nachüben! Keine schnelle Platzrunde. Nutzung der vorgeschriebenen Anfahrtswege für Übungen.
  5. Im Übungsbereich herrscht grundsätzlich Einrichtungsverkehr. Wechsel bzw. Rückwärtsfahren nur auf direkte Anweisung des Trainers. Es fährt grundsätzlich nur ein Fahrzeug im jeweiligen Übungsraum.
  6. Der Teilnehmer soll die vorgegebene Ausgangsgeschwindigkeit einer Übung rechtzeitig vor dem fahrpraktischen Ablauf eingenommen haben. Geschwindigkeitssteigerungen bei Wiederholungen sind nur in Höhe der Anweisungen des Trainers auszuführen.
  7. In eventuellen "Gefahrenstellen" des Trainingsgeländes darf nicht im Grenzbereich gefahren werden - kein scharfes Beschleunigen, kein scharfes Wenden und kein scharfes Abbremsen.
  8. Befindet sich eine Person im Übungsparcours - z.B. Aufstellen von Leitkegeln, oder Ergeben sich sichtlich Gefahrensituationen Dritter, so ist selbständig abzubrechen bzw. neu zu beginnen.
  9. Abgesprochene Zeichen zum gefahrfreien Ablauf, z.B. mit einer Warnflagge, sind sofort umzusetzen.
  10. Fahrer- bzw. Fahrzeugwechsel dürfen nur an den vom Trainer bezeichneten Stellen außerhalb des Übungsbereiches durchgeführt werden. Dabei ist auf Nachfolgefahrzeuge zu achten.
  11. Nichtübende Teilnehmer müssen sich außerhalb des Übungsbereiches aufhalten und auf Übungs- und Fremdfahrzeuge achten.
  12. Für die Veranstaltung besteht eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, welche im Preis enthalten ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Beginn der Veranstaltung und endet mit der Verabschiedung auf dem Übungsplatz.
  13. Kommt es während der Veranstaltung zu groben Verstößen eines Teilnehmers, so kann dieser ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrages vom Training ausgeschlossen und des Platzes verwiesen werden.
  14. Bei grob fahrlässigem Handeln von Teilnehmern und daraus resultierenden Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Bedingungen zur Nutzung von Fahrzeugen

  1. Reifen des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand, Profiltiefe mindestens 2 mm und Luftdruck laut Herstellervorgabe.
  2. Alle losen Gegenstände im Fahrzeug (Kofferraum eingeschlossen) sind vor dem Training zu entfernen.
  3. Bremseinrichtungen müssen funktionstüchtig sein.( auch Feststellbremse).
  4. Lenkeinrichtungen dürfen keine Mängel aufweisen.

Sollten die Bedingungen durch die Fahrzeuge bei Kontrollen nicht erfüllt werden, so können diese durch den Trainer für die Veranstaltung gesperrt werden.

Vorstand der Kreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz e.V.