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Oberspreewald Lausitz e.V.

Winterreifenpflicht neu geregelt

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Lausitzecho sprach mit Hans-Joachim Dupski, dem Vorsitzenden derKreisverkehrswacht Oberspreewald-Lausitz e.V.


Welche Veränderungen gab es kürzlich zur Winterreifenpflicht?
Am 04.12.2010 trat in Deutschland die Winterreifenpflicht in Kraft.Dazu wurden die StVO konkretisiert und die Regelsätze für Bußgelder verdoppelt, um der Einhaltung mehr Nachdruck zu verleihen.Bisher musste man entsprechend dem § 2 Abs. 3a der StVO die Ausrüstung des Fahrzeuges „an die Winterverhältnisse durch geeignete Bereifung anpassen“.Auch mit der Neuregelung der Winterreifenpflicht gibt es keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge bei Schnee, Schneematsch und Eisglätte mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.
01_2011_Winterreifenpflicht_neu_geregeltSind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen und wann soll ich Sie aufziehen?
Nein, da gibt es Unterschiede. Das Schneeflockensymbol kennzeichnet Reifen, die speziell für den Wintereinsatz konzipiert wurden. Reifen mit der Bezeichnung M+S gibt es als Winterund Ganzjahresreifen (Allwetterreifen). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich mindestens ein M+S Reifen sein. Die Bezeichnung gibt an, dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist. Da in Deutschland unterschiedliche Wetterverhältnisse bestehen, wurde gesetzlich kein konkreter Zeitraum festgelegt. Unsere Empfehlung die Winterreifen von Oktober bis Ostern aufzuziehen, kann man sich auch weiter als Richtwert merken.

 
Was habe ich zu befürchten, wenn ich mein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum mit Sommerreifen abgestellt habe?
Das Gesetz regelt ausschließlich das Fahren mit Winterreifen. Wer sein Fahrzeug bei Eis und Schnee mit Sommerreifen parkt, hat kein Bußgeld zu befürchten.
Muss ein Mietwagen auch Winterreifen haben?Verantwortlich für die richtige Bereifung ist grundsätzlich der Mieter und nicht der Halter des Miet-wagens. Verlangen Sie immer einen Mietwagen mit entsprechender Bereifung, denn das anfallende Bußgeld müssen Sie selbst bezahlen. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.


Wer ist von der Vorschrift ausgenommen?
Landund Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend ist. Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationseinheiten, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind. 


Wie ist die Winterreifenpflicht für Busse, LKW und Zweiräder geregelt? 
Schwere Nutzfahrzeuge (LKW und Busse) müssen auf die Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Ach-den übrigen Ach sen haben aufgrund besserer Na turkautschukanteile bessere Haftungseigenschaften als PKW-Som merreifen.  Die Zulassungsverordnung defi niert im § 2 Ziffer 1 alle Fahrzeu ge als Kraftfahrzeuge mit Anhän ger, die durch Maschinenkraft be wegt werden. Gleiches gilt für  zweirädrige Kraftfahrzeuge mit  oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h. Demzufolge sind Mo torräder, Leicht- und Krafträder mit Winterreifen auszurüsten. Ausnahme bilden die Stollenprofile bei Geländemotorrädern. 


Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem doppelt so hohen Bußgeld als bisher rechnen. Künftig können dafür bis zu 80 Euro fällig werden und ein Punkt in Flensburg, wenn der Verkehr durch unpassende Reifen aufgehalten wird. Wer den Verkehr zwar nicht behindert, aber trotzdem mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. In beiden Fällen wird der Fah rer belangt, nicht der Halter des Autos.